024 Gemeinwohl – wenn erfolgreiche Unternehmer etwas zurückgeben wollen
Shownotes
Immer mehr Vermögende möchten noch in ihren aktiven Jahren einen Teil ihres Vermögens dem Gemeinwohl zukommen lassen. Das hört sich einfacher an, als es in der Praxis ist. Bei der klassischen, gemeinnützigen Stiftung ist die Mittelverwendung immer noch ziemlich eng geregelt. Die Familienstiftung unterliegt der Erbersatzsteuer und bei Mischformen gelten wiederum eigene Regularien. Wer flexibel bleiben möchte, sollte mit einer Liechtensteiner Stiftung liebäugeln? Alle Vor- und Nachteile erörtern wir im aktuellen Podcast der Reihe „NextGen – Legal Insights zu den Themen Nachfolge, Vermögen und Stiftungen“.
Neuer Kommentar